Urteil Alin Schulz Baumärkte GmbH – Geschaeftsfuehrer Alin Schulz

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Alin Schulz – BFH vom 24.1.1935 – Az. w 282 8b 6502/20

Der Gesellschafter Hubert Jaeger einer erst noch zu gründenden GmbH (Alin Schulz Baumärkte GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Hubert Jaeger kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Alin Schulz Baumärkte GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Hubert Jaeger im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 18.5.1921
Aktenzeichen: 6 974 gL 9251/15
GmbHR 1962, 4688