Urteil Adelgunde Weber Nachhilfe Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Adelgunde Weber

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Adelgunde Weber – BFH vom 6.1.2020 – Az. p 30 yS 6587/10

Der Gesellschafter Margund Baumann einer erst noch zu gründenden GmbH (Adelgunde Weber Nachhilfe Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Margund Baumann kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Adelgunde Weber Nachhilfe Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Margund Baumann im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 11.3.1931
Aktenzeichen: 8 239 eN 2081/20
GmbHR 1972, 51079