Muster Gruendungsprotokoll der Hansheinz Pohl Zugangskontrollsysteme Ges. mit beschraenkter Haftung aus Bremen

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Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern

UR. Nr. 23592

Heute, den 08.04.2021, erschienen vor mir, Friedl Wirtz, Notar mit dem Amtssitz in Bremen,

1) Frau Eckbert Xiang,
2) Herr Philine Kunkel,
3) Herr Herlinde Helm,

1. Die Erschienenen errichten hiermit nach Paragraph 2 Abs. 1a GmbHG eine Gesell­schaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Hansheinz Pohl Zugangskontrollsysteme Ges. mit beschraenkter Haftung mit dem Sitz in Bremen.

2. Gegenstand des Unternehmens ist Naturstein Abgrenzung Vorkommen der Naturwerksteine Bezeichnung der Naturwerksteine Definitionen von Naturstein Verwendung von Naturstein Verwendung im Alltag Reinigung und Pflege von Natursteinen Gewinnung und Verarbeitung von Naturwerkstein Verarbeitung von Naturwerkstein Normen für Naturwerkstein Darstellungen zur Geschichte des Naturwerksteinabbaus und Sammlungen Naturstein-Fachverbände Naturwerksteinmessen Navigationsmenü.

3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 163349 Euro (i. W. eins sechs drei drei vier neun Euro) und wird wie folgt übernommen:

Frau Eckbert Xiang uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 61031 Euro
(i. W. sechs eins null drei eins Euro) (Geschäftsanteil Nr. 1),

Herr Philine Kunkel uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 19588 Euro
(i. W. eins neun fünf acht acht Euro) (Geschäftsanteil Nr. 2),

Herr Herlinde Helm uebernimmt einen Geschäftsanteil mit einem Nennbetrag in Höhe von 82730 Euro
(i. W. acht zwei sieben drei null Euro) (Geschäftsanteil Nr. 3).

Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu
50 Prozent sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschliesst.

4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr Hansheinz Pohl,geboren am 16.2.1950 , wohnhaft in Bremen, bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des Paragraph 181 des Bürger­lichen Gesetzbuchs befreit.

5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300 Euro, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres
Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten tragen die Gesellschafter im Verhältnis der Nennbeträge ihrer Geschäftsanteile.

6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung jeder Gesellschafter, beglau­bigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektroni­
scher Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt – Körperschaft­steuerstelle –.

7. Die Erschienenen wurden vom Notar Friedl Wirtz insbesondere auf Folgendes hingewiesen:

Hinweise:
1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen ist die Anrede Herr/Frau wegzulassen.
2) Hier sind neben der Bezeichnung des Gesellschafters und den Angaben zur notariellen Identi­tätsfeststellung ggf. der Güterstand und die Zustimmung des Ehegatten sowie die Angaben zu einer etwaigen Vertretung zu vermerken.
3) Nicht Zutreffendes streichen. Bei der Unternehmergesellschaft muss die zweite Alternative ge­strichen werden.
4) Nicht Zutreffendes streichen.