GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Imbiss Navigationsmenü aus Mülheim an der Ruhr

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Als Imbiss bezeichnet man:

eine Mahlzeit, siehe Zwischenmahlzeit
verschiedene Speisen zur Zwischenmahlzeit und kleine Gerichte, siehe Imbiss (Speise)
verschiedene Betriebsarten der Gastronomie, siehe Imbisshalle, Imbissstand, Imbissstube, Imbisswagen

Siehe auch:

Wiktionary: Imbiss Ã¢Â€Â“ Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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Kategorie: Begriffsklärung

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