GmbH Gesellschaftszweck – Unternehmensgegenstand: Gebrauch Navigationsmenü aus Ludwigshafen am Rhein

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Gebrauch steht für

jede Handlung, die mit dem Verwendungszweck eines Gegenstandes in adäquatem Ursachenzusammenhang steht, siehe Gebrauchsgegenstand
Brauch, Brauchtum

Siehe auch:

Nutzung, Verwendung

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Kategorie: Begriffsklärung

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