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Renovierung des WeiÃÂen Hauses (1950)
Als Renovierung, schweizerisch Renovation (von lateinisch renovare und frühneuhochdeutsch renovieren: âÂÂerneuernâÂÂ), bezeichnet man MaÃÂnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken. Man beseitigt Schäden aufgrund von Abnutzung durch den gewöhnlichen Gebrauch und stellt den ursprünglichen Stand der Nutzbarkeit wieder her â oder einen besseren, dem aktuellen Stand der Technik (bzw. aktuellen Bauvorschriften) näheren oder entsprechenden Zustand; Letzteres nennt man Sanierung.
Im Mietrecht ist Renovierung ein Synonym für Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen). Deren Durchführung ist nach den in Deutschland üblichen vorgedruckten Mietverträgen meist Sache des Mieters; nach höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese Standardklausel für reine Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) nicht zulässig (Ausnahme: Kleinreparaturen).
Siehe auch: Schönheitsreparatur
Abzugrenzen von der Renovierung ist die Restaurierung eines Bauobjekts mit Denkmalwert.
Siehe auch
Instandhaltung
Weblinks
Wiktionary: Renovierung â Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÃÂbersetzungen
Normdaten (Sachbegriff): GND: 4126531-2 (OGND, AKS)
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