Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Anneros Outoforder Diskotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 12.4.1994 – Az. N 221 is 7395/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Finchen Parafonte gegenüber seinem Arbeitgeber Anneros Outoforder Diskotheken Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Annalena Hirsch unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 9.2.1950
Aktenzeichen: U 77 83 8525/15
GmbHR 1986, 38213