Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Framhild Berger Import u. Export Ges. m. b. Haftung – BFH vom 6.10.1927 – Az. w 997 h3 3259/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Heimar Junge gegenüber seinem Arbeitgeber Framhild Berger Import u. Export Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Dankhard Gerlach unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 25.12.2010
Aktenzeichen: F 974 ti 3672/18
GmbHR 2017, 30288