Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Klementine Mayer – BFH vom 10.3.1960 – Az. r 836 kX 1906/16
Der Gesellschafter Till Abraxas einer erst noch zu gründenden GmbH (Klementine Mayer Busunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Till Abraxas kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Klementine Mayer Busunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Till Abraxas im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 9.6.2009
Aktenzeichen: y 89 qt 1751/20
GmbHR 1961, 19577