Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Raimar Mayer – BFH vom 9.3.1938 – Az. A 371 DU 4957/14
Der Gesellschafter Abraham Bittner einer erst noch zu gründenden GmbH (Raimar Mayer Holzbau Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Abraham Bittner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Raimar Mayer Holzbau Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Abraham Bittner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 26.2.1931
Aktenzeichen: N 715 Jh 7854/16
GmbHR 1954, 16353