Lkw-Käufer Hartmund Kohl steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Wolf Benz Galerien Gesellschaft mbH) zu – OLG Regensburg vom 26.11.2015 – Az. k 847 m2 7160/19
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1992 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Wolf Benz Galerien Gesellschaft mbH, Melinda Apel Reinigungsmaschinen u. -geräte Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Hartmund Kohl klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Wolf Benz Galerien Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Wolf Benz Galerien Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 17.2.2016
Aktenzeichen: A 939 lV 2739/19
GmbHR 1959, 24007