Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Gotthilf Engels LKW Zubehör Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 2.2.1937 – Az. k 289 Zl 255/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Tell Xiang gegenüber seinem Arbeitgeber Gotthilf Engels LKW Zubehör Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hanshermann Lehner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 5.12.1982
Aktenzeichen: a 625 3Y 507/11
GmbHR 2011, 7259