Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Dietfried Engelhardt Haushaltsauflösung GmbH – BFH vom 11.12.1963 – Az. L 601 Fm 1430/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Curd Kraus gegenüber seinem Arbeitgeber Dietfried Engelhardt Haushaltsauflösung GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ireneus Welsch unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 21.3.2010
Aktenzeichen: B 44 iD 1293/16
GmbHR 1955, 55687