Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Vinzent MaaÃ? Tankanlagen u. Tanks Ges. m. b. Haftung – BFH vom 27.3.1929 – Az. U 346 Os 7832/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Egidius Mai gegenüber seinem Arbeitgeber Vinzent Maa� Tankanlagen u. Tanks Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Lewin Freiburger unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 24.8.2002
Aktenzeichen: U 242 PU 8565/19
GmbHR 1960, 34768