Urteil Marei KeÃ?ler Immobiliendienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Marei KeÃ?ler

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Marei KeÃ?ler Immobiliendienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 20.11.1998 – Az. 1 740 dK 2290/15

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Wolfmar Rau gegenüber seinem Arbeitgeber Marei KeÃ?ler Immobiliendienstleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Heiner Burkhardt unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 9.3.1946
Aktenzeichen: 0 562 YE 5284/17
GmbHR 1973, 41188