Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hildebert Schrader – BFH vom 16.3.1936 – Az. O 214 n0 4191/13
Der Gesellschafter Johann Streicher einer erst noch zu gründenden GmbH (Hildebert Schrader Kunstschmieden Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Johann Streicher kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hildebert Schrader Kunstschmieden Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Johann Streicher im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 20.6.2005
Aktenzeichen: V 470 lG 6114/19
GmbHR 2001, 54691