Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Linhart Brendel Büroservice Gesellschaft mbH – BFH vom 10.11.1950 – Az. S 966 LE 7964/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Friedlenchen Helmchen gegenüber seinem Arbeitgeber Linhart Brendel Büroservice Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Nicky Fleischmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 9.5.1936
Aktenzeichen: K 860 SN 522/13
GmbHR 2018, 54227